Der Axolotl ( ambystoma mexicanum)

 

 

Klasse:           Amphibien (Amphibia)

Ordnung:       Schwanzlurche (Caudata)

ÜberfamilieSalamanderverwandte (Salamandroidea)

Familie:         Querzahnmolche (Ambystomatidae)

Gattung:        Querzahnmolche (Ambystoma)

Art:                Axolotl (Ambystoma mexicanum)

Der Axolotl ist eine ausschließlich im Xochimilco See (Mexiko) vorkommende Salamander Art aus der Familie der Querzahnmolche. Er gehört zu den Amphibien und besitzt außenliegende Kiemen und eine nicht vollständig entwickelte Lunge. Dieses Tier verbleibt sein Leben lang im Dauerlarvenstadium (Neotenie = Jugendreife), pflanzt sich auch so fort und wächst auf 24 - 30 cm heran. Axolotl sind außergewöhnlich interessante und schöne Tiere, die sowohl im Aquarium als auch im Gartenteich einen interessanten Blickfang ergeben. Im Zusammenhang mit der Haltung im Gartenteich weisen wir auf das Problem der Artenverschleppung hin. Bitte Axolotl nur in gesicherte Teiche setzen, da sie oder der Laich ansonsten     z.B. durch Reiher, Enten oder andere Gegebenheiten in fremde Gewässer getragen werden könnten und dort prächtig gedeihen. Schnell könnten heimische Arten das Nachsehen haben und durch den Axolotl verdrängt werden.

 

 

Im Alter von ca. ein bis zwei Jahren erreicht das männliche Tier seine Geschlechtsreife, wogegen das weibliche Tier meistens schon nach einem Jahr geschlechtsreif ist.
Der Axolotl erreicht in Gefangenschaft ein Alter bis zu 16 Jahren. Es wurden vereinzelt aber auch schon 25 Jahre erreicht. Die Neotenie ist auf eine Schilddrüsenunterfunktion zurückzuführen. Nicht nur deshalb interessiert dieses Tier die Wissenschaftler, sondern insbesondere wegen seiner Fähigkeit, Körperteile und innere Organe zu erneuern. Die Neotenie lässt sich durch die Zugabe der benötigten Hormone brechen. Das zeigt, dass sie nicht unverrückbar in der genetischen Ausprägung vorhanden ist. In seiner metamorphosierten Form ähnelt der Axolotl dem Tigersalamander.

Aufgrund seiner regenerativen und neotenen Eigenschaften stellt der Axolotl ein interessantes Forschungsobjekt für die Wissenschaft dar. Trotz einer großen Faszination der Forscher an diesem Tier und der daraus resultierenden Züchtung im großen Umfang gerät der Axolotl in seiner natürlichen Umgebung (Xochimilco See) in Bedrängnis.

 

Neben den normal gefärbten Tieren sind mittlerweile viele unterschiedliche Farbschläge, wie auch teilalbinotische Exemplare verbreitet. Die Amphibien existieren seit ca. 350 Mio. Jahren auf der Erde und gehört damit zu der ältesten, noch anzutreffenden Klasse.

Im Allgemeinen können Amphibien sowohl im Wasser als auch an Land leben, wobei die Salamander das Land und die Molche das Wasser bevorzugen. Sie können aber jederzeit das Element wechseln. Der Axolotl bildet hier eine Ausnahme, er verbringt normalerweise das gesamte Leben im Wasser.
Molche verbringen üblicherweise nur den ersten Teil ihres Lebens komplett im Wasser. Der Laich wird im oder am Wasser abgelegt. Die Larven, zum Beispiel die bei Fröschen bekannten Kaulquappen, leben anfänglich im Wasser. Nach einiger Zeit durchleben sie eine Metamorphose, ändern also ihr Aussehen. Aus den Kaulquappen entwickeln sich die Frösche, die an Land gehen und erst dort die Geschlechtsreife erreichen.

herkunft

Der Axolotl stammt ursprünglich aus einem Seensystem nahe der mexikanischen Hauptstadt Mexiko-Stadt (Mexico City). Ausschließlich hier ist dieser Molch freilebend zu finden, allerdings gehören Sichtungen wildlebender Axolotl in unserer Zeit eher zu einer seltenen Beobachtung. Dieses Gewässer bietet ihm aufgrund der starken Wasserverunreinigungen leider keine Heimat mehr auf lange Zeit, er ist unmittelbar vom Aussterben bedroht, bzw. schon jetzt kaum noch im eigentlichen Habitat zu entdecken.

                                                            

Xochimilco (Schwimmenden Gärten)

An den Wochenenden und Feiertagen, flüchten die Hauptstadtbewohner, die sogenannten capitalinos, aus ihrer, von Trubel und Lärm dominierten Stadt, um auf bunt geschmückten und bemalten Booten, den sogenannten trajineras, durch die weit verzweigten Kanäle zu gondeln. Diese Kanäle,  die noch heute über 150 Kilometer lang sind und einem Labyrinth gleichen, bilden die Reste des heutigen See Xochimilco. Chinamperos nennt man die Leute von Xochimilco heute noch, nach der originellen Anbaumethode ihrer Vorfahren. Flöße aus Korbgeflecht wurden mit fruchtbarem Schlamm und Wasserpflanzen bedeckt und die Wurzeln wuchsen dann allmählich auf dem Seegrund fest. Im Laufe der Zeit bildeten sich auf diese Weise natürliche Inseln. Diese besondere Schlammdüngung und die ständige Bewässerung ermöglichen ganzjährige Ernten. Der ehemals noch wesentlich weitläufigere See Xochimilco ist heute leider nur noch in Resten vorhanden.

Dieses Gewässer ist aber auch die Heimat des Axolotl, einem versteckt auf dem Grund des Wassers lebenden Querzahnmolches. Einhergehend mit der touristischen Nutzung und der weiteren Verstädterung dieses Areals gerät der Axolotl immer mehr in Bedrängnis.
Nun laufen wir nicht Gefahr, den Axolotl vor dem Aussterben bedroht zu sehen, da sich die Wissenschaft wegen seiner Eigenarten im großen Umfang um dessen Vermehrung bemühte. An Universitäten und Hochschulen werden diese “possierlichen Tierchen” gezüchtet und Forschung an ihnen betrieben. Auch die Aquarianer haben immer mehr Gefallen an diesen “Exoten“ gefunden und mit der erfolgreichen Zucht dieser Tiere begonnen. Dennoch ist die freilebende endemische Wildpopulation in seiner natürlichen Heimat, dem Xochimilco See, vom Aussterben bedroht.Wegen des Rückganges der Wildpopulation ist es auch in Mexiko mittlerweile untersagt, den bis ca. 30 cm groß werdenden Axolotl zu fischen (er galt den Feinschmeckern als Delikatesse). Verirrten sich beim Fischen in den Netzen der Fischer vor einigen Jahren noch rund 20 Axolotl, so ist es jetzt höchstens noch einer. Diese Tatsache dokumentiert die Notwendigkeit, den Axolotl besonders zu schützen und nicht einfach den Feinschmeckern auf dem Teller zu servieren. Mexikanische Umweltschützer wie der Biologe Esteban Prado, Koordinator eines Projektes zur Rettung des Axolotls, haben auf einer Insel zwischen den Kanälen eine Forschungsstation errichtet. Prado gründete auch die Organisation Umbral Axochiatl , die sich unter anderem mit der Aufzucht von Axolotl beschäftigt.
Ziel von Prado ist es auch, das Umweltbewusstsein der Bauern und Fischer positiv zu verändern. Bisher werfen sie immer mehr Müll in den Xochimilco See, diese Tendenz ist noch steigend. Außerdem werden Axolotl trotz Fangverbot zum Verzehr aus ihrer natürlichen Umgebung entnommen. Sie sollen also auch lernen, den Axolotl für den Verzehr selbst zu züchten und so nicht auf die natürlichen Bestände zurückgreifen.

                                      

schutzstatus

 

Der Axolotl unterliegt dem EU - Artenschutzabkommen vom 1 Juni 1997 und zwar dem Anhang B. Die für ihn geltenden Passagen sind in brauner Schrift gekennzeichnet. Wenn Axolotl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben werden und es sich um Nachzuchten handelt, ist kein Cites - Dokument erforderlich. Damit der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden kann, muss der neue Besitzer über entsprechende Belege verfügen. In jedem Fall sollte die Herkunft des Tieres oder, soweit für das betreffende Exemplar ein CITES-Dokument ausgestellt wurde, ein Bezug zu diesem im Kaufvertrag festgehalten bzw. vom bisherigen Halter in einer schriftlichen Erklärung bestätigt werden.

 

Ambystoma mexicanum

 

Deutscher Name: Axolotl

 

Für Ambystoma mexicanum ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich.

 

Wenn Sie Exemplare von Ambystoma mexicanum importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen:

 

EU-Artenschutzverordnung vom 1. Juni 1997

 

Um den Erfordernissen des europäischen Binnenmarktes gerecht zu werden, hat die Europäische Union eine neue Artenschutzverordnung (Verordnung EG 338/97) erlassen. Die Verordnung setzt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) sowie weitere europäische Schutzbestimmungen um, und regelt einheitlich für alle EU-Länder die Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung der betroffenen Tier- und Pflanzenarten.

 

Neben Händlern und wissenschaftlichen Einrichtungen müssen sich auch Terrarianer mit den Bestimmungen befassen und diese beim Erwerb, der Haltung, Zucht und Weitergabe von Reptilien und Amphibien beachten. Aus diesem Grund wird nachfolgend ein kurzer Überblick über die für den privaten Tierhalter wichtigsten Regelungen der EU-Artenschutzverordnung vermittelt. Weitere Details oder Sonderbestimmungen können beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn erfragt werden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die Bundesartenschutzverordnung.

 

Die Schutzkategorien und Anhänge der Verordnung EG 338/97

 

Je nach Gefährdungsgrad sind die von der Verordnung betroffenen Reptilien- und Amphibienarten in einem von vier Anhängen aufgeführt.

 

Anhang A enthält die im Anhang I des WA gelisteten Arten (vom Aussterben bedrohte Arten, deren Bestand durch den Handel beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden könnte) sowie weitere Arten (auch einige WA II-Taxa), die nach Ansicht der Europäischen Union in derartigem Umfang gefragt sind, dass jeglicher Handel deren Überleben gefährden würde. Darüber hinaus sind auch Taxa aufgeführt, deren Aufnahme aus Gründen der Verwechselbarkeit mit vom Aussterben bedrohten Arten notwendig erscheint. (Reptilien: 83 Arten, Amphibien: 16 Arten)

 

Anhang B umfasst Arten des WA-Anhangs II (Arten, deren Erhaltungssituationen zumeist noch eine nachhaltige Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulassen) und weitere Arten, die nach Einschätzung der Europäischen Union international in solchen Mengen gehandelt werden, dass a) deren Überleben oder der Fortbestand einzelner Populationen in bestimmten Herkunftsländern gefährdet sein könnte oder b) die ökologische Rolle der Art nachteilig beeinflusst wird. Entsprechend der Regelung in Anhang A sind auch hier weitere Arten aus Gründen der Verwechselbarkeit mit anderen gefährdeten Taxa der Anhänge A oder B aufgeführt. Schließlich enthält Anhang B auch noch solche Arten, bei denen erwiesen ist, dass das Einbringen lebender Exemplare in natürliche Lebensräume der EU-Staaten eine ökologische Gefahr für einheimische Taxa darstellt (z.B. Rana catesbeiana, Trachemys scripta elegans).

 

Anhang C beinhaltet alle Arten des WA-Anhangs III (Arten, die von einer der WA-Vertragsparteien in ihrem Hoheitsgebiet einer besonderen Regelung unterworfen sind) sowie alle anderen vom WA erfassten Taxa, die nicht in den Anhängen A und B der EU-Verordnung genannt sind.

 

Anhang D enthält die Arten, bei denen der Umfang der Einfuhren in die Europäische Union eine Überwachung rechtfertigt, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage der Bestandssituation in den Herkunftsländern und der ermittelten Handelszahlen strengere Schutzmaßnahmen zu entwickeln. (Reptilien: 87 Arten)

 

Da vorgesehen ist, dass die Europäische Kommission die Listen für Anhang B, C und D in vergleichsweise kurzer Zeit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen kann, sollten sich Terrarianer im eigenen Interesse vor einer Einfuhr über die jeweils gültige Version der Anhänge informieren.

 

 

 

Einfuhr in die Europäische Union

 

Arten der Anhänge A oder B dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung importiert werden. Je nach Anhangszugehörigkeit ist die Erteilung der Genehmigung an unterschiedliche wissenschaftliche und formale Kriterien geknüpft, die in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz, Bonn, geprüft werden und dort ggf. vorab erfragt werden können. Für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung ist eine Gebühr zu entrichten.

 

Grundsätzlich können Wildexemplare des Anhangs A für kommerzielle und private Zwecke nicht importiert werden. Die Einfuhr gezüchteter Exemplare ist in bestimmten Fällen möglich. Anhang B-Arten dürfen mit den entsprechenden Dokumenten eingeführt werden, soweit keine wissenschaftlichen Gründe (Bestandssituation, Haltung etc.) dagegensprechen. Bei der Beurteilung der Unterbringung von zu importierenden Reptilien hält sich das Bundesamt für Naturschutz eng an den entsprechenden Haltungsrichtlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums orientieren.

 

Die Einfuhrgenehmigung ist in allen Fällen, die WA-Arten betreffen, an die entsprechenden Ausfuhrdokumente des Exportstaates (sog. CITES-Dokumente) gebunden. Die Einfuhrgenehmigung und ggf. die Dokumente des Herkunftslandes sind der zuständigen Zollstelle bei der Abfertigung vorzulegen.

 

Exemplare von Arten der Anhänge C und D dürfen ohne eine Einfuhrgenehmigung importiert werden. Der Einführer muss der abfertigenden Zollstelle bei Anhang C-Arten nur das vorgeschriebene Ausfuhrdokument des Herkunftslandes sowie eine vorbereitete Einfuhrmeldung auf einem Form-Vordruck vorlegen. Für Exemplare des Anhangs D ist nur die Einfuhrmeldung erforderlich.

 

Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Europäischen Union

 

Bei Arten der Anhänge A, B und C sind dem Zoll eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Wiederausfuhrbescheinigung (in Deutschland zu erteilen vom Bundesamt für Naturschutz) vorzulegen. Die Ausfuhr von Taxa des Anhangs D ist ohne Vorlage von Dokumenten zulässig.

 

Grundsätzlich ist eine tierschutzgerechte Versendungsform zu gewährleisten.

 

Bestimmungen für die private Haltung und Weitergabe von geschützten Arten

 

Entsprechend den bestehenden Regelungen für WA I-Arten sind der Kauf und die kommerzielle Vermarktung von Anhang A-Arten der neuen EU-Verordnung grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme hiervon ist nur für in Gefangenschaft geborene und gezüchtete Exemplare möglich (Befreiung vom Vermarktungsverbot), wobei dies bereits die 1. Zuchtgeneration – sogenannte F1-Generation – betreffen kann.

 

Die Vermarktung von Anhang A-Exemplaren innerhalb der EU erfordert grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Vollzugsbehörde (sogenannte CITES-Bescheinigung).

 

Für die innergemeinschaftliche Beförderung und Vermarktung von Anhang B-Arten ist eine CITES-Bescheinigung nicht vorgeschrieben; der Besitzer kann ein solches Tier abgeben, wenn der Adressat über die entsprechende Sachkunde verfügt. Damit der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden kann, muss der neue Besitzer über entsprechende Belege verfügen. In jedem Fall sollte die Herkunft des Tieres oder, soweit für das betreffende Exemplar ein CITES-Dokument ausgestellt wurde, ein Bezug zu diesem im Kaufvertrag festgehalten bzw. vom bisherigen Halter in einer schriftlichen Erklärung bestätigt werden. Noch sicherer ist es natürlich, sich eine CITES-Bescheinigung für das Tier ausstellen zu lassen. Für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft ist ein CITES-Dokument als Legalitätsnachweis für den rechtmäßigen Erwerb auf jeden Fall erforderlich.

 

Für alle Anhang A-Exemplare ist vor einem Verkauf eine Kennzeichnung vorgeschrieben, soweit es die Größe und der Gesundheitszustand des betreffenden Exemplars unter Tierschutzgesichtspunkten zulassen. Weiteres regelt das nationale Recht.

 

Quelle: www.dght.de

metamorphose

Metamorphose ist die für die Amphibien typische Umwandlung, die mit dem Wechsel des Lebensraumes einhergeht und aus den aquatischen, über Kiemen und Haut atmenden Larven, lungenatmende, terrestrische Adulttiere entstehen lässt. Anders als bei der Metamorphose vieler Insekten fehlt bei der Umwandlung der Amphibien ein Ruhestadium, das etwa dem der Schmetterlingspuppe entspricht. Lurchlarven sind aufgrund der Umwandlung ihrer Organsysteme gezwungen, zumindest in der Phase des Umwandlungsgeschehens die Nahrungsaufnahme weitgehend einzustellen, ausgeprägte Ruhephasen finden während der Metamorphose jedoch nicht statt. Die Metamorphose dieser Wirbeltiere ist ein fortbestehendes Entwicklungsergebnis, dass in aller Regel mit dem Landgang abschließt. Anlass zur Metamorphose können Änderungen der Umgebungsbedingungen (exogene Reize) sein oder endogene (im Körper das Tieres liegende) Ursachen wie eine Veränderung des Hormonhaushaltes.

 

Für die Auslösung und Regulation der Metamorphose des Axolotls ist das Hormon Thyroxin verantwortlich. Axolotl können vollständig metamorphosieren (siehe nebenst. Abb), wenn ihnen von außen solche Schilddrüsenhormone verabreicht worden sind. Geringe Gaben von Thyroxin, Trijodthyronin oder Thyroidea-stimulierendem Hormon können zur vollständigen Metamorphose führen. Der metamorphosierte Axolotl ähnelt in Aussehen und Haltung stark dem verwandten Tigersalamander. Die Verabreichung der Hormone ist nur in einer bestimmten Lebensphase (semi-adulter Zustand) erfolgreich. Werden sie zu früh verabreicht, reagiert das Tier nicht auf die Gabe, werden sie zu spät verabreicht, kommt es nur partiell zu Umwandlungserscheinungen und/oder endet häufig mit dem Tod des Tiers (Wistuba 2000).

 

                                    

 

 

 

Die Verabreichung der genannten Substanzen wird vom Gesetzgeber als Tierversuch eingestuft und ist durch die zuständige Behörde genehmigungspflichtig! Derartige Genehmigungen werden in Europa ausschließlich für streng definierte wissenschaftliche Vorhaben ausgestellt! Nicht genehmigte Tierversuche sind strafbar! Davon ab riskiert der Halter mit diesem Eingriff das Leben seines Tieres!

 

Es gibt wenige Exemplare, die auch spontan durch die Metamorphose gegangen sind (siehe nebenstehende Abbildungen), ohne künstliche Verabreichung eines Hormonpräparates.

 

Eine Umwandlung durch Veränderung der Umweltbedingungen ist NICHT möglich.

 

Ein Versuch in diese Richtung verstößt gegen den Tierschutz und ist Tierquälerei! Diese wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt!

 

                      

 

Die Axolotl-Neotenie ist bedingt durch eine genetisch determinierte (festegelegte) Unterversorgung mit Parathormon (Schilddrüsenhormon). Die Induktion (Auslösung) der Metamorphose mittels Parathormon bedarf keiner exakten Dosierung. Das einfache Vorhandensein dieser Substanz in einer überschwelligen Dosierung ist vollkommen ausreichend, wobei auch die Quelle der Substanz nebensächlich ist. Die Substanz selbst ist bei allen Wirbeltieren chemisch identisch.

 

Metamorphosierte Axolotl sind nicht weniger lebensfähig als ihre neotenen Artgenossen. Sie gehen zur Fortpflanzung ins Wasser zurück und produzieren neotene Nachkommen. Problematisch ist die Umwandlung älterer Tiere. Diese überleben die Metamorphose nur selten im Gegensatz zu halbwüchsigen Tieren.

 

Quelle: axolotl-online.de